Die Garantie von Husqvarna® gewährleistet die Funktionsfähigkeit dieses Geräts für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Kaufdatum. Die Garantie deckt gravierende Material- und Herstellungsfehler ab. In der Garantiezeit wird das Gerät kostenlos ersetzt bzw. repariert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Das Gerät und die Ladestation dürfen nur in Übereinstimmung mit den Anweisungen in dieser Bedienungsanleitung verwendet werden. Diese Herstellergarantie hat keine Auswirkungen auf die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler/Einzelhändler.
Es darf vom Benutzer bzw. durch nicht berechtigte Dritte kein Versuch unternommen werden, das Gerät zu reparieren.
Nicht von der Garantie abgedeckt sind beispielsweise folgende Schäden:
Schäden, die durch eingedrungenes Wasser bei Verwendung eines Hochdruckreinigers oder durch das Eintauchen in Wasser verursacht werden, z. B. wenn sich aufgrund starker Regenfälle Wasseransammlungen bilden.
Schäden durch Blitzschlag.
Schäden durch nicht ordnungsgemäße Lagerung des Akkus oder durch falschen Umgang mit dem Akku.
Schäden aufgrund der Nichtverwendung eines Originalakkus von Husqvarna.
Schäden, die durch die Verwendung von Nicht-Originalersatzteilen und Zubehör von Husqvarna, wie Klingen und Installationsmaterial, entstanden sind.
Schäden am Schleifenkabel.
Schäden durch nicht-autorisierte Änderungen oder Eingriffe in das Gerät oder Netzteil.
Die Klingen und Räder sind Verschleißteile und fallen nicht unter den Geltungsbereich dieser Garantie.
Sollten Sie eine Störung Ihres Husqvarna-Geräts feststellen, setzen Sie sich bitte mit dem Husqvarna-Kundenservice in Verbindung. Bitte halten Sie die Quittung und die Seriennummer des Geräts bereit, wenn Sie mit dem Husqvarna-Kundenservice Kontakt aufnehmen.